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   LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21   

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LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21 (https://dejure.org/2023,20711)
LG München II, Entscheidung vom 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21 (https://dejure.org/2023,20711)
LG München II, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21 (https://dejure.org/2023,20711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BtMG § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage I, III; BtMG § ... 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 29a Abs. 1 Nr. 2; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2a WaffG i.V.m. Anlage 2 zum WaffG Nr. 1.3.2., Abschnitt 2; AntiDopG § 4 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 3; IfSG § 75a Abs. 1, 22 Abs. 5 Nr. 2 (i. d. F. v. 01.06.2021); StGB § 267 Abs. 1, 275 Abs. 1a, Abs. 2, 25 Abs. 2, 27, 52, 53, 64, 73, 73c .
    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen COVID-Impfzertifikaten

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

    Eine solche Erklärung wird nämlich auch durch die in einem Impfnachweis enthaltene Feststellung getroffen, dass der Impfausweisinhaber mit einem bestimmten Wirkstoff geimpft sei und dieser Wirkstoff bei Kontakt mit einem Virus zu bestimmten körperlichen Reaktionen führt (vgl. BGH, Urteil v. 10.11.22 - 5 StR 283/22).

    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st.Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

    Die Tatbestände des § 277 StGB a.F. und des § 267 StGB stehen nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Bereits die Aufzucht der Pflanzen stellt ein Handeltreiben dar (BGH, Urteil v. 20.12.2012, 3 StR 407/12), soweit die Aufzucht zum Zwecke des späteren gewinnbringenden Weiterverkaufs erfolgt.

    Maßgeblich ist also die Menge, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2021 - 3 StR 407/12).

  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Eine ganz untergeordnete Tätigkeit eines Tatbeteiligten deutet im Rahmen eines Gesamtgeschehens schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte lediglich Gehilfe ist (vgl. BGH, Beschluss v. 15.4.2020 - 5 StR 76/20).

    So deutet auch beim Betäubungsmittelhandel eine gänzlich untergeordnete Tätigkeit eines Tatbeteiligten im Rahmen eines Gesamtgeschäftes schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte lediglich Gehilfe ist (vgl. BGH, Beschluss v. 15.4.2020 - 5 StR 76/20).

  • BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53

    Aufhebung der Urkundeneigenschaft durch den Wegfall jeder Beweisbestimmung -

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st.Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

  • BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang auch ohne

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Ein Konsum "im Übermaß" liegt vor, wenn der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ 2007, 697).

    Ein Konsum "im Übermaß" liegt vor, wenn der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ 2007, 697).

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung);

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschluss vom 10.1.2019 - 1 StR 640/18), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2021 - 3 StR 184/20).

    In Grenzfällen ist eine wertende Gesamtwürdigung der für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme relevanten Kriterien vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 10.1.2019 - 1 StR 640/18).

  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 480/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hangs)

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Ausreichend ist aber bereits, wenn der Betroffene auf Grund seiner physischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Beschluss v. 26.10.2016 - 1 StR 480/16).

    Ausreichend ist aber bereits, wenn der Betroffene auf Grund seiner physischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Beschluss vom 26.10.2016 - 1 StR 480/16).

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Fälscht ein Täter selbst und macht dann plangemäß von der Fälschung Gebrauch, so liegt nur eine Tat vor (st. Rspr. BGHSt 53, 34).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Hinsichtlich des Marihuanas beginnt die sog. nicht geringe Menge bei einer Wirkstoffmenge von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (vgl. BGHSt 33, 8).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
    Der Grenzwert der nicht geringen Menge für Marihuana beträgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (BGHSt 8, 33; BGHSt 42, 1).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18

    Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Gesamtstrafe)

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 409/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Anbau von

  • BGH, 03.05.2022 - 1 StR 75/22

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des

  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08

    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang);

  • BGH, 05.09.2006 - 3 StR 305/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erneute Anordnung neben

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 547/00

    Betäubungsmittel, Besitz, nur kurzfristiges An-Sich-Nehmen, Herrschaftswille;

  • BGH, 05.08.2010 - 2 StR 340/10

    Bildung und Bemessung der Gesamtstrafe (Beruhen)

  • BGH, 24.03.1999 - 1 StR 84/99

    Handeltreiben: Mittäterschaft; Beihilfe; Kurier

  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 415/19

    Gesamtstrafenbildung (Zumessung der Gesamtstrafe nach gesamtstrafenspezifischen

  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 490/16

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von

  • BGH, 04.02.2021 - 2 StR 335/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Sachrüge gegen

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